Die rechtliche Grundlage für die Bebauung der Grundstücke bilden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 72 und 73 der Gemeinde Weilerswist. Sie regeln die Art und das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke und lassen den Grundstückskäufern und Bauherren ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Allgemeinen Wohngebiet sieht der Bebauungsplan im Wesentlichen folgende Festsetzungen vor: - Bau von Einzel- und Doppelhäusern mit bis zu zwei Geschossen
- Mögliche Anzahl der Vollgeschosse:
Zur Definition des Begriffs "Vollgeschoss" verweisen wir auf die Landesbauordnung NRW § 2 Abs. (5).
Im ersten Bauabschnitt (Bebauungsplan 72) ist auf allen Grundstücken des Allgemeinen Wohngebietes (WA) die Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen (plus Dachgeschoss) möglich. Die Baufelder, die zwingend mit zwei Vollgeschossen bebaut werden sollen, sind mit dem Buchstaben "D" gekennzeichnet. Im zweiten bis vierten Bauabschnitt (Bebauungsplan 73) können die Bereiche mit bis zu zwei Vollgeschossen (plus Dachgeschoss) bebaut werden, die mit "II" gekennzeichnet sind. Die Gesamtgebäudehöhe darf bis zu 11,00 m (bei zwei Vollgeschossen) betragen. In den Baufeldern (v.a. im südlichen Bebauungsplanbereich 73), die die Kennzeichnung "II‹›" (II mit Raute) aufweisen, können bis zu zwei Vollgeschosse bebaut werden mit einer maximalen Firsthöhe von 9,50 m. In den Bereichen, die mit "I" bezeichnet sind, ist die Bebauung mit einem Vollgeschoss (plus Dachgeschoss) möglich, die Firsthöhe darf 9,50 m nicht überschreiten.
- Die Gebäudebreite ergibt sich aus der von den Grundstückskäufern weitgehend wählbaren Grundstücksbreite unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück.
- Dachneigungen zwischen 20° und 45 ° sind zulässig. Die Firstrichtung ist nicht vorgegeben.
Bebauungsplan Nr. 72 - 3. Änderung (2 Mb) Bebauungsplan Nr. 72 - 3. Änderung - textliche Festsetzungen (50 Kb) Bebauungsplan Nr. 72 - 5. Änderung (2 Mb)
Bebauungsplan Nr. 73 Bebauungsplan Nr. 73 - textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 73 - 1. Änderung - Teilbereich (1 Mb)
Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung (2,1 Mb) Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung - textliche Festsetzungen (60 Kb)
Bebauungsplan Nr. 73 - 3. Änderung (2 Mb) Bebauungsplan Nr. 73 - 3. Änderung - textliche Festsetzungen (82 Kb)
Bebauungsplan Nr. 73 - 4. Änderung (2,1 Mb)
Über weitere Ausweisungen, die bei der Planung Ihres Gebäudes zu berücksichtigen sind, informieren Sie sich bitte in den Bebauungsplänen Nr. 72 und 73 der Gemeinde Weilerswist. Der Bebauungsplan 73 ist zweimal in Teilbereichen geändert worden. Beachten Sie bitte die oben stehenden Links zum download ("1. Änderung","2. Änderung", "3. Änderung" und "4. Änderung"). Die vollständigen Bebauungspläne können auch bei der Gemeinde Weilerswist eingesehen werden. Hier stehen Ihnen für Fragen und zur Bauberatung die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Planen und Bauen der Gemeinde Weilerswist gerne zur Verfügung.
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